Aufgaben des Vorstandes

Aufgaben des Vorstandes

 

Vorstand des Kleingartenvereins
"Möllenzug" e.V. Niederlehme


Der Gesamtvorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und zwei weiteren Vereinsmitgliedern. Zur Unterstützung der Vorstandsarbeit können Kommissionen und Beauftragte für spezielle Aufgaben berufen werden.

Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Seine Mitglieder amtieren bis zur Neuwahl von Nachfolgern. Vorstandsmitglieder können während ihrer Amtszeit durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden, wenn sie die ihnen übertragenen Aufgaben nicht entsprechend der Satzung ausüben oder aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Der gesetzliche Vorstand besteht aus

- dem Vorsitzenden,
- dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Jeder ist allein vertretungsbefugt.

Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes sind in einem Protokollbuch festzuhalten und den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen.

Aufgaben des Vorstandes

- laufende Geschäftsführung und nachhaltige Sicherung der Existenz des Vereins,

- Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Durchführung ihrer Beschlüsse,

- Verwaltung des Vereinsvermögens,

- Sicherung der Funktionsfähigkeit der gemeinschaftlichen Einrichtungen des Vereins. Für die Überprüfung der Übergabepunkte aus dem Vereinsnetz auf den Parzellen und in den Gartenlauben ist xxiden dafür beauftragten Vereinsmitgiedern Zutritt zu gewähren.

Schlichtungsverfahren und Sanktionen

Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder Mitgliedern und Vorstand, die sich aus der Satzung bzw. der Gartenordnung ergeben, ist ein Schlichtungsverfahren in einer Vorstandssitzung zu führen.
Können diese Streitigkeiten nicht in der Schlichtung geklärt werden, sind die betreffenden Fragen, sofern die Satzung keine Regelungen für diesen Fall enthält, zivilrechtlich einer Klärung zuzuführen.

Der Vorstand ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Satzung und die Beschlüsse des Vereins sowie gegen die Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung des VGS die in der Finanzordnung des Vereins vorgesehenen Sanktionen und Ordnungsstrafen zu verhängen. Ordnungsstrafen dürfen eine Höhe von 250 € je Verstoß nicht überschreiten.

Kassenführung

Der Kassierer verwaltet die Kasse und das Konto des Vereins und führt das Kassenbuch mit den erforderliche Belegen. Auszahlungen sind nur auf Anweisung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters vorzunehmen. Der Kassierer kontrolliert die Einzahlungen (Pacht/Umlagen/Beiträge) und mahnt säumige Mitglieder. Er gibt jährlich einen Bericht zur Finanzlage des Vereins.

Die Revisionskommission

Die Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre eine Revisionskommission.

Mitglieder der Revisionskommission dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Die Mitglieder der Revisionskommission unterliegen keiner Weisung oder Beaufsichtigung durch den Vorstand.

Die von der Mitgliederversammlung gewählte Revisionskommission hat das Recht, an allen Vorstandssitzungen teilzunehmen und ständig Kontrollen der Kasse, des Kontos und des Belegwesens vorzunehmen. Nach Abschluß des Geschäftsjahres ist eine Gesamtprüfung der Kasse durch die Revisionskommission vorzunehmen (Konto und Belegwesen). Der Prüfungsbericht ist jährlich der Mitgliederversammlung vorzulegen.

Information

Der KGV-Möllenzug e.V. ist ein Kleingartenverein der an der Dahme in Niederlehme liegt.

Er liegt in mitten der Nachbar Kleingartenvereine Sonnenschein e.V., Möllenzugsee e.V. und Inselblick e.V.