Aktuell

MV vom 11.09.2021


Hinweise aus der MV vom 11.09.2021 und zum Winterhalbjahr 2020/21

Für den Abschluss der diesjährigen Gartensaison und das Winterhalbjahr 2021/22 ergeben sich folgende wichtige Hinweise und Informationen:

  1. Entgegen der bisherigen Information wird das Wasser in diesem Jahr erst Sonntag, den 14.11.2021 (vormittags) abgestellt. Bitte unbedingt den eigenen Verbindungshahn zum Vereinsnetz schließen, und die Wasseruhr vor Frost schützen bzw. ausbauen, damit im Frühjahr (voraussichtlich am Sonn­abend, 26.03.2022) das Wassernetz ohne Schwierigkeiten wieder in Betrieb genommen werden kann.

  2. Wie in der Einladung für die Entscheidung angekündigt, hat die Mitgliederversammlung mit deutlicher Mehrheit beschlossen, ab 2022 für den Wasserverbrauch die verbrauchsabhängige Komponente des Preises von 30 auf 50 ct/m³ anzuheben. Der Überschuss über die laufenden Kosten des Vorjahres wird in einem Unterkonto als gesonderter Betrag für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wasser­netzes ausgewiesen und jeweils der Mitgliederversammlung zur Information vorgelegt.

  3. Da die Erneuerung des Brunnens 2 nach Terminzusage des Brunnenbauers erst ab Anfang November 2021 erfolgen wird, ist die Einzahlung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Sonder­umlage zum 01.10.2021 erforderlich.

  4. Am Sonnabend, 26.03.2022, findet auf Beschluss des Sprecherrates wieder in allen Kleingarten­vereinen der Frühjahrsarbeitseinsatz statt. Vorschläge und Wünsche dazu bitte rechtzeitig dem Vereinsvorstand mitteilen, um sie in der Vorbereitung berücksichtigen zu können.

  5. Eine dauerhafte Überdachung der Terrassen ist nur dort zulässig, wo ein Bestandsschutz aus DDR-Zeit durch Ausweisung in der Baugenehmigung vorliegt. Für alle übrigen Terrassenüberdachungen muss die Zeitweiligkeit durch Abbau bis spätestens 14.11.2021 nachgewiesen werden. Dies gilt für auch den Abbau der Bade-Becken (bis Ende Oktober 2021). Erfolgt dies nicht, liegt eine verbotene Überschreitung der genehmigten Bauwerksfläche vor, die den Kleingartenstatus unserer Anlage ge­fährdet. Der Vorstand wird daher durch Begehungen im November / Dezember die Einhaltung dieser Anforderung überprüfen und bei Verstoß den Kreisverband als Zwischenpächter informieren, der dann Abmahnungen vornehmen kann. Bei fortgesetzter Nichteinhaltung der Festlegungen kann eine Kündigung wegen Verstoß gegen das Bundeskleingartengesetz erfolgen.

  6. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit unseres Kreisverbandes zu sichern und um unseren Verpflich­tungen gegenüber den Bodeneigentümer fristgerecht nachkommen zu können, bitten wir darum, die Pacht und den Beitrag (60 €) für 2022 bis zum 30.11.2021 an das Vereinskonto einzuzahlen.

  7. Schlussfolgernd aus den Einbrüchen in Lauben in unserem Verein in vergangenen Winterhalbjahren bitte unbedingt an folgende Vorkehrungen gegen Einbruch denken:

    - wertvolle Geräte, sofern gut transportierbar, bitte mit Ende der Gartensaison mit nach Hause nehmen oder zumindest auf dem Dachboden oder bei Eignung des Kellers dort unterbringen

    - alle weiteren wertvollen Geräte und Ausstattungen bitte mit Beschreibung, Gerätenummer und Sondermerkmalen aufnehmen (am besten per Foto), um im Falle eines Diebstahls der Polizei und der Versicherung alle erforderlichen Informationen geben und bei Fahndung / Feststellung den Dieben auch den Diebstahl nachweisen zu können

    - nutzt bitte Besuche im eigenen Garten während des Winterhalbjahrs möglichst auch immer für einem Rundgang in der ganzen Anlage für einem Kontrollblick auf die einzelnen Bungalows. Sofern Verdächtiges festgestellt wird, bitte den betreffenden Vereinsfreund, den Vorstand und sowie bei eindeutigen Hinweisen die zuständige Polizei-Wache in 15711 Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 26, (Tel.: 03375 270-0) informieren

    - verdächtige Personen bitte ansprechen, Fahrzeugnummern notieren (besser in beiden Fällen ein Foto machen) und eine Information an den Vorstand geben

    - bitte auf den Verschluss der Tore nach Passieren (nach Einfahrt und Ausfahrt) achten

  8. Die Meldung der Jahresend-Zählerstände für Strom und Wasser an Vereinsfreund Roland Abraham muss bis 10.01.2022 erfolgen, damit die Abrechnung 2021 und die Ermittlung der Vorauszahlungen 2021 für alle Vereinsfreunde fristgemäß erfolgen kann.

  9. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.06.2018 gilt als Gartensaison der Zeitraum Mitte März – Mitte Oktober. Für dieses Winterhalbjahr ist das Parken in der Anlage in der Zeit vom 01.10.2021 bis 26.03.2022 zulässig.

Dr. Sieber (Vereinsvorsitzender)

Information

Der KGV-Möllenzug e.V. ist ein Kleingartenverein der an der Dahme in Niederlehme liegt.

Er liegt in mitten der Nachbar Kleingartenvereine Sonnenschein e.V., Möllenzugsee e.V. und Inselblick e.V.